Kirchenverwaltung | in der Pfarrgemeinde
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist ein von den Gemeindegliedern gewähltes Gremium, das für die Finanzen einer Pfarrei zuständig ist. Sie verwaltet gewissenhaft und sparsam das Kirchenstiftungsvermögen und sorgt dafür, dass die Aufgaben der Pfarrei erfüllt werden können.
Vor allem befasst sich dieses Gremium mit der Vermögensverwaltung, dem Haushaltsplan, geplanten Baumaßnahmen und mit Personalentscheidungen.
Der Kirchenverwaltungsvorstand (der Pfarrer) und der gewählte Kirchenpfleger (Rechnungsführer) sind für die Durchführung der Beschlüsse der Kirchenverwaltung zuständig.
Die Kirchenverwaltung von St. Martin besteht aus acht gewählten Mitgliedern und wird alle 6 Jahre gewählt.
Die letzte Wahl war am 18. November 2018.
Die derzeitigen Mitglieder der Kirchenverwaltung sind:
- Vorstand: Pfarrer Franz Reitinger
- Kirchenpfleger: Gottfried Kaiser
- Helmut Daubner
- Otto Eder
- Martin Ertl
- Andreas Geiger
- Andreas Heigl
- Hermann Peter
- Dr. Harald Sturm