Wahl der Kirchenverwaltung 2025 - 2030

Ort: Pfarrkirche

Da die Kirchenverwaltung das Entscheidungsgremium einer Pfarrei in Fragen der finanziellen und personellen Ausstattung, sowie der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen ist, kommt der Neuwahl der Kirchenverwaltung am 23. und 24.11.2024 eine große Bedeutung zu.

Auf Vorschlag der derzeitigen Kirchenverwaltung und des Pfarrgemeinderates bilden Otto Eder, Gottfried Kaiser, Eva Eder und Bernhard Eder zusammen mit Pfarrer Franz Reitinger den Wahlausschuss für die Kirchenverwaltungswahl in der Pfarrei St. Martin. Pfarrer Reitinger wurde zum Vorsitzenden des Wahl-ausschusses gewählt, Gottfried Kaiser zum stellvertetenden Vorsitzenden, Bernhard Eder zum Schriftführer des Wahlausschusses.

Der Wahlausschuss lädt alle Pfarrangehörigen ein, bis 19. OktoberWahlvorschläge im Pfarrbüro oder bei den Mitgliedern des Wahlausschusses einzureichen. Formulare dafür liegen am Schriftenstand der Pfarrkirche auf. Dabei erscheint es sinnvoll, die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten nach ihrer Bereitschaft zur Kandidatur zu fragen. Die dafür vorgesehenen Bereitschaftserklärungen liegen ebenfalls am Schriftenstand im hinteren Teil der Pfarrkirche auf und sind ebenfalls bis 19. Oktober abzugeben.

Der Kirchenverwaltung St. Martin gehören auch in Zukunft 9 Personen an. Neben dem Pfarrer, der als Kirchenverwaltungsvorstand dem Gremium als geborenes Mitglied angehört, sind 8 Personen zuwählen, aus deren Mitte dann der/die Kirchenpfleger/in gewählt wird.

Voraussetzungen für eine Kandidatur sind: Mitgliedschaft in der röm.-kath. Kirche, Vollendung des 18. Lebensjahres und Wohnsitz im Pfarrgebiet der Pfarrei St. Martin Deggendorf.

Wir danken jetzt schon allen Frauen und Männern, die bereit sind, für dieses wichtige Ehrenamt zu kandidieren. Nähere Informationen über die Aufgaben der Kirchenverwaltung erhalten Sie – unverbindlich und diskret – bei den Mitgliedern des Wahlausschusses und allen gewählten Mitgliedern der Kirchenverwaltung.

Spätestens am 26. Oktober wird dann die Wahlliste mit den Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenverwaltungswahl im Schaukasten beim Haupteingang der Pfarrkirche und auf unserer Homepage bekannt gegeben, später dann auch im nächsten Pfarrbrief.

Vom 28.10. bis 20.11. können Sie die Briefwahlunterlagen im Pfarrbüro abholen. Eine Zusendung der Briefwahlunterlagen kann bis 15.11. beantragt werden. Wahlberechtigt sind alle katholischen Christen, die am 24.11.2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Pfarrgebiet der Pfarrei St. Martin ihren Hauptwohnsitz haben.

Das Wahllokal am 23. und 24.11. ist die Pfarrkirche St. Martin. Dort können Sie am Samstag von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr vor und nach dem Gottesdienst von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Am Sonntag können Sie von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr vor und nach den Gottesdiensten Ihre Stimme abgeben.

Zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit unserer Pfarrei und beteiligen Sie sich an der Kirchenverwaltungswahl!