Da die Kirchenverwaltung das Entscheidungsgremium einer Pfarrei in Fragen der finanziellen und personellen Ausstattung, sowie der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen ist, kommt der Neuwahl der Kirchenverwaltung am 23. und 24.11.2024 eine große Bedeutung zu. Der Kirchenverwaltung St. Martin gehören auch in Zukunft 9 Personen an. Neben dem Pfarrer, der als Kirchenverwaltungsvorstand dem Gremium als geborenes Mitglied angehört, sind 8 Personen zu wählen, aus deren Mitte dann der/die Kirchenpfleger/in gewählt wird.
Bis 19.10.2024 haben 8 Frauen und Männer aus unserer Pfarrei ihre Bereitschaft erklärt, für die Kirchenverwaltung zu kandidieren. Der Wahlausschuss hat am 24.10. festgestellt, dass alle Kandidaten die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um gewählt werden zu können. Die Wahlliste besteht deshalb aus folgenden Personen:
Appl, Sabine / Eder, Bernhard / Ertl, Martin / Gehrke, Alfred / Peter, Hermann / Dr. Sturm, Harald / Trautwein, Stefanie und Weiler, Ulrich
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, können Sie bis 20.11. die Briefwahlunterlagen im Pfarrbüro abholen. Eine Zusendung der Briefwahlunterlagen kann bis 15.11. beantragt werden.
Wahlberechtigt sind alle katholischen Christen, die am 24.11.2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Pfarrgebiet der Pfarrei St. Martin ihren Hauptwohnsitz haben.
Wenn Sie erst vor wenigen Tagen oder Wochen zugezogen sind und ihre Ummeldung erst vor kurzem erfolgt ist, dann bringen Sie bitte zur Abholung der Wahlunterlagen bzw. zur Wahl ihren Personalausweis mit.
Das Wahllokal am 23. und 24.11. ist die Pfarrkirche St. Martin. Dort können Sie am Samstag von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr vor und nach dem Gottesdienst von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Am Sonntag können Sie von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr vor und nach den Gottesdiensten Ihre Stimme abgeben.
Zeigen Sie bitte Ihre Verbundenheit mit unserer Pfarrei und beteiligen Sie sich an der Kirchenverwaltungswahl!
Das Wahlergebnis wird am Sonntag, 01.12. durch Vermeldung und Aushang im Schaukasten (beim Haupteingang der Pfarrkirche) bekannt gegeben. Anschließend besteht bei ernsthaften Zweifeln an der korrekten Durchführung der Wahl die Möglichkeit, innerhalb einer Woche durch schriftlichen Einspruch beim Wahlausschuss das Wahlergebnis anzufechten.
Dem Wahlausschuss gehören folgende Personen an: Bernhard Eder, Eva Eder, Otto Eder, Gottfried Kaiser und Pfarrer Franz Reitinger. Pfarrer Reitinger wurde zum Vorsitzenden des Wahlausschusses gewählt, Gottfried Kaiser zum stellvertetenden Vorsitzenden.
Für den Wahlausschuss
Pfarrer Franz Reitinger